Arbeitsrecht

 

Die Stärken und Schwächen des Gegners zu kennen sowie seine Motivation zu verstehen, stellt einen entscheidenden Vorteil für einen positiven Ausgang des Rechtsstreits dar. Um die Sichtweise des Gegners stets im Blick zu haben, hat sich die Anwaltskanzlei Watzlawik bewusst dafür entschieden, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu vertreten. Hierbei erfolgt eine kompetente rechtliche Betreuung von der Einstellung bis zur Kündigung, welche u.a. folgende Bereiche umfasst: 

  • Abfindung

  • Abmahnung

  •  Arbeitszeugnis

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen


  • Teilzeit und Altersteilzeit

  • Befristung

  • Lohn- und Gehaltszahlungen

  • Kündigung und Kündigungsschutzklagen

  •  Änderungskündigung

  •  Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung

  • Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit

  • Tarifliche Ansprüche

  • Ansprüche aus betrieblicher Übung

  • Tarifrecht

  • Wiedereingliederung

  • Freie Mitarbeit

  •  Innerbetrieblicher Gleichbehandlungsgrundsatz u.v.m.

Arbeitnehmer

Besonders auf dem Gebiet des  Arbeitsrechts  ist schnelles Handeln oft unerlässlich, um die Interessen insbesondere des  Arbeitnehmers  zu wahren. Möchte man sich beispielsweise gegen eine  Kündigung  zur Wehr setzen, so ist es erforderlich binnen 3 Wochen (!) Klage beim  Arbeitsgericht  einzureichen. Versäumt man diese Frist, gilt die Kündigung und mag sie noch so unwirksam sein, - weil sie zum Beispiel während des  Mutterschutzes  erfolgte - als wirksam. 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass sowohl  Arbeitsverträge  als auch  Tarifverträge  häufig kurzfristige Ausschlussklauseln enthalten. Diese können dazu führen, dass durch zu langes Warten auch sonstige arbeitsrechtliche  Ansprüche  verfallen. 

Um eventuelle Nachteile nicht entstehen zu lassen ist es somit ratsam, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anwaltlichen  Rat  einzuholen.

Arbeitgeber

Das  Arbeitsrecht  unterliegt einem ständigen Wandel durch  Rechtsprechung  und  Gesetzgebung . Hierdurch passiert es häufig, dass ein  Arbeitgeber  aufgrund dieser  Komplexität  nicht alle juristisch relevanten Gesichtspunkte kennt und es dadurch mitunter zu Fehlern mit teuren Folgen kommt. Diese können oft nicht oder allenfalls nur zum Teil wieder korrigiert werden. Bei zu spät eingeholtem juristischen Rat kann dann nur noch Schadensbegrenzung erfolgen.

Aus diesem Grund ist es ratsam, einen  Anwalt  so früh wie möglich in unternehmerische Entscheidungen und Abläufe einzubeziehen.

Mit  juristischer Hilfe  kann bspw. verhindert werden, dass es zu unwirksamen Klauseln im   Arbeitsvertrag  kommt. Hierdurch ist es möglich, rechtliche Streitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen. Des Weiteren können bei bereits aufgetreten Problemen mit anwaltlicher Hilfe die Weichen für einen möglichst  günstigen Ausgang  gestellt werden, bspw. durch das Vorbereiten von einer rechtswirksamen Abmahnung oder Kündigung.