Arbeitsrecht
Die Stärken und Schwächen des Gegners zu kennen sowie seine Motivation zu verstehen, stellt einen entscheidenden Vorteil für einen positiven Ausgang des Rechtsstreits dar. Um die Sichtweise des Gegners stets im Blick zu haben, hat sich die Anwaltskanzlei Watzlawik bewusst dafür entschieden, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu vertreten. Hierbei erfolgt eine kompetente rechtliche Betreuung von der Einstellung bis zur Kündigung, welche u.a. folgende Bereiche umfasst:
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Abfindung
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Abmahnung
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Arbeitszeugnis
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Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
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Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
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Teilzeit und Altersteilzeit
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Befristung
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Lohn- und Gehaltszahlungen
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Kündigung und Kündigungsschutzklagen
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Änderungskündigung
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Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung
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Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit
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Tarifliche Ansprüche
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Ansprüche aus betrieblicher Übung
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Tarifrecht
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Wiedereingliederung
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Freie Mitarbeit
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Innerbetrieblicher Gleichbehandlungsgrundsatz u.v.m.
Arbeitnehmer
Besonders auf dem Gebiet des Arbeitsrechts ist schnelles Handeln oft unerlässlich, um die Interessen insbesondere des Arbeitnehmers zu wahren. Möchte man sich beispielsweise gegen eine Kündigung zur Wehr setzen, so ist es erforderlich binnen 3 Wochen (!) Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumt man diese Frist, gilt die Kündigung und mag sie noch so unwirksam sein, - weil sie zum Beispiel während des Mutterschutzes erfolgte - als wirksam.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass sowohl Arbeitsverträge als auch Tarifverträge häufig kurzfristige Ausschlussklauseln enthalten. Diese können dazu führen, dass durch zu langes Warten auch sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche verfallen.
Um eventuelle Nachteile nicht entstehen zu lassen ist es somit ratsam, zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anwaltlichen Rat einzuholen.
Arbeitgeber
Das Arbeitsrecht unterliegt einem ständigen Wandel durch Rechtsprechung und Gesetzgebung . Hierdurch passiert es häufig, dass ein Arbeitgeber aufgrund dieser Komplexität nicht alle juristisch relevanten Gesichtspunkte kennt und es dadurch mitunter zu Fehlern mit teuren Folgen kommt. Diese können oft nicht oder allenfalls nur zum Teil wieder korrigiert werden. Bei zu spät eingeholtem juristischen Rat kann dann nur noch Schadensbegrenzung erfolgen.
Aus diesem Grund ist es ratsam, einen Anwalt so früh wie möglich in unternehmerische Entscheidungen und Abläufe einzubeziehen.
Mit juristischer Hilfe kann bspw. verhindert werden, dass es zu unwirksamen Klauseln im Arbeitsvertrag kommt. Hierdurch ist es möglich, rechtliche Streitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen. Des Weiteren können bei bereits aufgetreten Problemen mit anwaltlicher Hilfe die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang gestellt werden, bspw. durch das Vorbereiten von einer rechtswirksamen Abmahnung oder Kündigung.